Frauenakademie Hildburghausen e.V.
    

Wenn die Schuldenfalle zuschnappt…

In der heutigen Zeit ist es normal, langfristig Immobilien und hochwertige Konsumgüter mit Krediten zu finanzieren. Solange die Zahlungsvereinbarungen eingehalten werden können, ist dies auch problemlos möglich. Manchmal gibt es jedoch Gründe, wie Trennung und Scheidung, Tod von Familienangehörigen, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder eine gescheiterte Selbständigkeit, welche die bislang sichere Lebenssituation ins Wanken bringt. Viele Menschen befinden sich in diesen scheinbar ausweglosen Situationen, trauen sich aus Scham jedoch nicht, darüber zu sprechen. Sie fürchten die Briefe der Gläubiger, welche bei ihnen eintreffen und durch Mahngebühren die ursprüngliche Schuldensumme immer größer werden lassen. Oftmals werden zur Tilgung der Rückstände die wichtigen Ausgaben für Wohnung oder Haus zurückgestellt, da die Drohbriefe der Inkassobüros großen Druck und Ängste auslösen. Leider passiert es häufig, dass diese Probleme weggeschoben und Mahnungen sowie Bankbriefe ignoriert werden. Aus einer Verschuldung kann dann schnell eine Überschuldung werden.
Die kostenlose und kompetente Beratung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle bietet Ratsuchenden in solchen Fällen Hilfe und Unterstützung bei Fragen zu:

 Kontopfändung
 Wohnungskündigung
 gescheiterter Selbständigkeit
 Stromabschaltung
 Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
 Gehaltspfändung
 Gerichtsvollzieher
 Regulierungsmöglichkeiten
 Verbraucherinsolvenz

Das Team der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Frauenakademie Hildburghausen e.V. hilft Ihnen bei den oben genannten Problemlagen. In einem Erstgespräch wird die momentane Situation besprochen. Dabei stehen zunächst die Ursachen der Überschuldung sowie der aktuelle Haushalt im Vordergrund. Nachdem sich der Berater einen Gesamtüberblick über die aktuellen Gegebenheiten verschafft hat, werden die Regulierungsmöglichkeiten gemeinsam besprochen und gemeinsam mit dem Ratsuchenden wird eine Strategie entwickelt.
Das Beratungsangebot ist kostenlos und die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Im vergangenen Jahr gab es einige gesetzliche Veränderungen im Insolvenzrecht. So ist jetzt die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren– anstatt wie bisher nach sechs Jahren - möglich. Auch die Bestimmungen zum Pfändungsschutzkonto wurden geändert. Zu den wichtigsten gesetzlichen Änderungen sowie den Umgang mit einigen Problemlagen, z.B. drohende Stromsperre, Wohnungsräumung, Kontopfändung, wollen wir in den nächsten Wochen informieren.

Ansprechpartner
Termine können telefonisch unter 03685/403731 oder per Email: info@frauenakademie-hildburghausen.de vereinbart werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite: www.frauenakademie-hildburghausen.de.