HILFEN AUS DEM THÜRINGER HÄRTEFALLFOND ZUR BEWÄLTUNG DER ENERGIEKRISE FÜR PRIVATE HAUSHALTE KÖNNEN AB SOFORT IN DER SCHULDNER- UND VERBRAUCHERINSOLVENZBERATUNGSSTELLE BEANTRAGT WERDEN Der Thüringer Landtag hat mit der Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Energiekrise und zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie unter anderem Härtefallhilfen für private Haushalte bei drohender Unterbrechung der Energieversorgung beschlossen. Damit soll ein angemessener Grundbedarf an Haushaltsenergie und Heizung für private Haushalte in existenzieller Not sichergestellt werden. Für die Antragsstellung gelten die folgenden Voraussetzungen:
Fallbeispiele zur Verdeutlichung: 1. Maria Beispiel und Tobias Muster leben zusammen mit ihren Kindern Fabian (15) und Charlotte (11) im kürzlich bezogenen Eigenheim. Sie haben ein Familieneinkommen von netto 3.700 Euro (Maria Beispiel 1.700 Euro, Tobias Muster 1.500 Euro, Kindergeld 500 Euro). Sie besitzen Vermögen in Höhe von 10.500 Euro in Form von Festgeldanlagen. Für die Finanzierung und Heizung ihres (mit Gas beheizten) Eigenheimes zahlen sie monatlich 1.000 Euro. 2. Jasmin Musterfrau lebt zusammen mit ihren Kindern Lina (15) und Nils (11) in einer Mietwohnung. Ihr Partner, mit dem sie nicht verheiratet war, ist vor einigen Jahren verstorben. Sie haben ein Familieneinkommen von netto 2.100 Euro (Jasmin Musterfrau 1.200 Euro, Kindergeld 500 Euro, Halbwaisenrente 2 x 200 Euro). Jasmin Musterfrau hat eine kleine Geldanlage (Tagesgeld) in Höhe von 3.000 Euro. Die Warmmiete beträgt monatlich 650 Euro. 3. Peter Beispielhaft lebt allein in einer Mietwohnung, die mit einer Gasetagenheizung beheizt wird. Er hat ein monatliches Nettoeinkommen von 1.500 Euro und eine Geldanlage (Tagesgeld) in Höhe von 7.000 Euro. Seine Warmmiete beträgt monatlich 450 Euro. Aufgrund der erheblichen Preissteigerungen ergab sich in allen drei Fällen eine Jahresabrechnung für Gas- bzw. Stromlieferung, die aufgrund der laufenden Verpflichtungen nicht ausgeglichen werden konnte, so dass den Betroffenen die Liefersperre (Stromsperre) angedroht wurde. In allen drei Beispielfällen ist eine Förderung aus dem Thüringer Härtefallfond möglich. Die Nachforderung wird einmalig unmittelbar gegenüber dem Energieversorger beglichen. Termine zur Prüfung der Fördermöglichkeiten aus dem Thüringer Härtefallfond zur Bewältigung der Energiekrise können bei der Frauenakademie e.V. vereinbart werden. |